[ Auszug: (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen,
der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht
eingetreten wä ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]